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Rechtsprechung
   LG Landshut, 18.12.1985 - 1 S 1222/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,5840
LG Landshut, 18.12.1985 - 1 S 1222/85 (https://dejure.org/1985,5840)
LG Landshut, Entscheidung vom 18.12.1985 - 1 S 1222/85 (https://dejure.org/1985,5840)
LG Landshut, Entscheidung vom 18. Dezember 1985 - 1 S 1222/85 (https://dejure.org/1985,5840)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses durch den Mieter wegen unzureichender Beheizung der Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Fristlose Kündigung wegen unzureichender Beheizung von Wohnung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 640
  • WuM 1989, 175
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2012 - 17 S 90/11

    Mit Fäusten und Schlägen drohender Mieter: Fristlose Kündigung!

    Hiervon kann beispielsweise dann ausgegangen werden, wenn ein Mieter bereits aufgefordert worden ist, dem unzumutbaren Zustand Abhilfe zu schaffen (LG Landshut NJW-RR 1986, 640).
  • LG Wuppertal, 02.09.2016 - 16 T 126/16

    Mietwohnung - Umfang Anspruch auf Warmwasserversorgung

    Ein grundsätzlich bestehender Anspruch auf Vorhaltung einer Raumtemperatur von 20°C (vgl. Schmidt-Futterer/Eisenschmidt, Mietrecht, 12. Aufl., § 535 BGB Rn. 390) kann zunächst einmal nur für die Tageszeit bestehen (vgl. LG Landshut NJW-RR 1986, 640).
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - L 7 AS 315/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Leistungen für Unterkunft und Heizung;

    Der Kläger durfte erwarten, dass während der Heizperiode, also einschließlich November/Dezember 2005, in den als Büro vermieteten Räumen eine Mindesttemperatur von 20 ° C erreicht wird."(ebenso: Landgericht (LG) Landshut, Urteil vom 18.12.1985 - 1 S 1222/85, zitiert nach Juris, RdNr. 2 ff; Bieber in Münchner Kommentar, 5. Auflage 2008 § 543 RdNr. 13; Lützenkirchen in Ermann, BGB, 13. Auflage 2011, § 543 RdNr. 9).
  • LSG Sachsen, 12.11.2012 - 7 AS 315/12

    Außerordentliche Kündigung des Mietvertrages über die bisherige Wohnung;

    Der Kläger durfte erwarten, dass während der Heizperiode, also einschließlich November/Dezember 2005, in den als Büro vermieteten Räumen eine Mindesttemperatur von 20 ° C erreicht wird."(ebenso: Landgericht (LG) Landshut, Urteil vom 18.12.1985 - 1 S 1222/85, zitiert nach Juris, RdNr. 2 ff; Bieber in Münchner Kommentar, 5. Auflage 2008 § 543 RdNr. 13; Lützenkirchen in Ermann, BGB , 13. Auflage 2011, § 543 RdNr. 9).
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Rechtsprechung
   AG Koblenz, 20.06.1984 - 16 C 185/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,3917
AG Koblenz, 20.06.1984 - 16 C 185/84 (https://dejure.org/1984,3917)
AG Koblenz, Entscheidung vom 20.06.1984 - 16 C 185/84 (https://dejure.org/1984,3917)
AG Koblenz, Entscheidung vom 20. Juni 1984 - 16 C 185/84 (https://dejure.org/1984,3917)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 175
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73

    Schloß Tegel

    Auszug aus AG Koblenz, 20.06.1984 - 16 C 185/84
    Im Übrigen wäre eine vertragliche Regelung, nach der es dem Mieter einer Wohnung nicht gestattet ist, Familienangehörige in die Mietwohnung auf zunehmen, nichtig im Sinne des § 549 Abs. 2 Satz 3 BGB , § 138 BGB (Sternel, aaO.; LG Mannheim, NJW 1975, 1164).
  • OLG Hamm, 17.08.1982 - 4 REMiet 1/82

    Anspruch des Wohnungsmieters gegen den Vermieter auf Erlaubnis der

    Auszug aus AG Koblenz, 20.06.1984 - 16 C 185/84
    Es ist in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegende Meinung (vgl. Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., II Rdn. 332; OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 17.08.82, abgedruckt in NJW 1982, 2876 -2881 mit weiteren Nachweisen), dass der Mieter Ehegatten, Kinder und nächste Angehörige aufnehmen darf, um mit ihnen einen gemeinsamen Haushalt zu führen.
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Rechtsprechung
   AG Altenkirchen, 21.02.1989 - 2 C 13/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,21393
AG Altenkirchen, 21.02.1989 - 2 C 13/89 (https://dejure.org/1989,21393)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 21.02.1989 - 2 C 13/89 (https://dejure.org/1989,21393)
AG Altenkirchen, Entscheidung vom 21. Februar 1989 - 2 C 13/89 (https://dejure.org/1989,21393)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • WuM 1989, 175
 
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Wird zitiert von ...

  • AG Neuruppin, 04.12.2009 - 42 C 97/09

    Wohnraummiete: Räumungsanspruch des Mieters gegen ehemaligen nichtehelichen

    11 In der Rechtspraxis herrscht keine erkennbare Einigkeit, welche Rechtsgrundlage den Beklagten verpflichtet, die Wohnung, für die er kein vertragliches Mietrecht hat, zu räumen (Kündigung der GbR: AG Hamburg NJW-RR 1989, 271; AG Potsdam WuM 1994, 528; Wegfall der Geschäftsgrundlage: AG Gelsenkirchen WuM 1994, 194; § 1004 BGB: AG Rendsburg FPR 1998, 150; Ausübung des Hausrechts: AG Altenkirchen WuM 1989, 175; Wohnungsleihe: § 604 BGB; gefälligkeitsmäßige Überlassung der Wohnung: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 9. Aufl. vor § 535 Rz. 126).
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